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   BVerwG, 28.06.1965 - IV B 47.65   

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BVerwG, 28.06.1965 - IV B 47.65 (https://dejure.org/1965,1976)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1965 - IV B 47.65 (https://dejure.org/1965,1976)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1965 - IV B 47.65 (https://dejure.org/1965,1976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Wochenendhauses im Außenbereich - Vorliegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Zu dieser Feststellung bedarf es, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht in jedem Falle der Einnahme eines Augenscheins (BVerwG IV B 47.65 - Beschluß vom 28. Juni 1965 -).
  • BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit sie überhaupt einen unmittelbar örtlichen und deshalb einer Ortsbesichtigung zugänglichen Bezug haben, wurde die Beurteilung hinreichend bereits durch das vorliegende Kartenmaterial sowie die eingereichten Lichtbilder ermöglicht (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und Beschluß vom 22. Juni 1966 - BVerwG IV B 57.66 -).
  • BVerwG, 09.08.1967 - IV B 264.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1962 - BVerwG I B 162.61 - und vom 2. April 1963 - BVerwG I B 113.62 -) bereits mehrfach entschieden, es gebe keinen Rechtssatz des Inhalts, daß ein Gericht eine ästhetische Würdigung - wie sie hier bei der Frage, ob die Garage verunstaltend wirkt, vorgenommen werden muß - stets oder in der Regel nur auf eigenen Augenschein stützen dürfe (Beschluß vom 4. November 1965 - BVerwG IV B 25.65 -, vgl. ferner Beschlüsse vom 24. Juni 1965 - BVerwG IV B 29.65 -, vom 28. Juni 1965 - BVerwG IV B 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG IV B 184.65-).
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